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Schweinepest in Brandenburg: Mithilfe in der Bevölkerung gefragt

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt.

Das Verbraucherschutzministerium Brandenburg verstärkt die Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanische Schweinepest (ASP). Ab sofort zahlt das Land für das Auffinden verendeter Wildschweine (einschließlich Unfallwild) innerhalb von ausgewiesenen ASP-Restriktionsgebieten eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je nach Fundort 100 oder 150 Euro pro Stück. Foto: Tanja Marotzke

Grundsätzlich gilt für Privatpersonen: Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Maßnahmen eingeleitet werden können. Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer den zuständigen Veterinärbehörden, und fassen Sie tote Wildschweine niemals an!

„Verendete Wildschweine sind wichtige Indikatortiere, um das Ausmaß des tatsächlichen Infektionsgeschehens feststellen zu können. Nur wenn wir schnell wissen, wie weit infizierte Tiere das Virus verbreitet haben, können wir es auch schnell eindämmen und eliminieren. Deswegen ist das Testen von Fallwild und Unfallwild im gefährdeten Gebiet jetzt so entscheidend. Mit der Prämie schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz, dass in kurzer Zeit möglichst viele Proben untersucht werden können“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und ist derzeit noch unheilbar. Verursacht wird die Erkrankung durch das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Es gibt zur Zeit keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Mehr Informationen: 

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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