Das Fischsterben im letzten Jahr hat gezeigt, wie verletzlich und belastet die Flussgebietseinheit Oder ist. Gerade um solche Katastrophen zu vermeiden, wurde im Jahr 2000 von der Europäischen Union die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft gesetzt. Die WRRL sieht die Umsetzung von Maßnahmen vor, mit denen der gute Zustand der Gewässer bis 2015, spätestens aber bis 2027 erreicht sein soll. Dazu müssen die Bundesländer entsprechende Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufstellen und regelmäßig aktualisieren.
Guter ökologischer und chemischer Zustand bis 2027 nicht erreichbar
„Das Maßnahmenprogramm Oder des Lands Brandenburg ist völlig unzureichend und es ist absehbar, dass so der gute ökologische und chemische Zustand bis 2027 nicht erreicht werden kann“, so Thomas Volpers, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. „Der vorliegende Bewirtschaftungsplan spiegelt den Stellenwert des Gewässerschutzes in der aktuellen Landesregierung wider. Mehr war offenbar für den Schutz der Oder und ihres Gewässersystems nicht drin. Allerdings ist das Ergebnis unsrer Auffassung nach rechtswidrig.“ Der Zielerreichungszeitpunkt ist spätestens 2027 und kann nicht einfach nach Belieben verschoben werden. Alle vorgesehenen Maßnahmen müssen innerhalb von 3 Jahren in die Praxis umgesetzt oder zumindest begonnen sein.
„Mit der Klage wollen wir verdeutlichen, dass alle Akteure an der Oder ihre Hausaufgaben machen müssen, auch die Landesregierung Brandenburg“, so Sabrina Schulz, stellvertretende Bereichsleiterin Naturschutz der DUH. „Wenn das Umweltministerium seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, weil Personal und finanzielle Mittel fehlen, stimmt etwas an der Prioritätensetzung nicht. In der Klimakrise muss der Schutz unserer Gewässer auf der Agenda ganz oben stehen.“
Schutz der Oder dient der Sicherung unserer Lebensgrundlagen
„Man kann keinen ersthaften Gewässerschutz betreiben, wenn Maßnahmen erst 2039 oder 2045 in Angriff genommen werden sollen“, so Dr. Hannes Petrischak von der Heinz-Sielmann-Stiftung. „Wir brauchen die Zielerreichung nicht nur, weil sie in einer EU-Richtlinie klar festgelegt ist, sondern auch weil der Schutz der Oder eine entscheidende Herausforderung für die Sicherung unserer Lebensgrundlagen, vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels ist.“
„Es ist widersinnig, dass die fatalen Ausbaupläne für die Bundeswasserstraße in einer Planung keine Rolle spielen, die den guten ökologischen Zustand desselben Flusses zum Ziel hat,“ so Tobias Schäfer, Referent für Gewässerschutz beim WWF Deutschland.
„Die Oder ist ein schwer belastetes Ökosystem. Sie ist aber auch eine wichtige Lebensader der gesamten Region. Sie wird bedroht durch die Einleitung von Schadstoffen und den auf polnischer Seite forcierten Ausbau,“ so Holger Seyfarth von der Bürgerinitiative „SaveOderDie“. „Auch wenn auf polnischer Seite die Einsicht noch nicht gereift zu sein scheint, dass der Schutz der Oder lebenswichtig ist, sollten wir doch auf deutscher Seite alles Mögliche tun für den Schutz der Oder, die Bewahrung des Nationalparks mit seinen einzigartigen Auenlandschaften und den Erhalt der über Generationen gewachsenen Kulturlandschaft und des Wirtschaftsraumes.“