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Naturschutz im ehemaligen „Bombodrom“ Die Heinz Sielmann Stiftung ermöglicht erste Einblicke in das neue Projekt in der Kyritz- Ruppiner Heide

Nach dem einstimmigen Beschluss des Stiftungsrates wird sich die Heinz Sielmann Stiftung ab Oktober 2012 in einem weiteren großen Naturschutzprojekt engagieren. Im Land Brandenburg wird sie in Kooperation mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 4.000 Hektar des ehemaligen Truppenübungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide betreuen. Grundlage dieser Entscheidung war der Beschluss des Bundestages, diese Fläche in das Nationale Naturerbe aufzunehmen. Ziel der Heinz Sielmann Stiftung ist es, Teile der einzigartigen Heidelandschaft zu pflegen und für Besucher und Naturliebhaber erlebbar zu machen. Die feierliche Eröffnung der neuen „Sielmanns Naturlandschaft Kyritz-Ruppiner Heide“ ist für September 2012 geplant.

Seit Mitte 2011 fanden Abstimmungen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem BMU, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) statt.

„Der Entscheidung zur Übernahme der Naturerbe-Flächen in der Kyritz- Ruppiner- Heide ging eine lange, aber konstruktive Etappe des Ringens zwischen dem Bund und den Naturschutzverbänden voraus“, erläutert Lothar Lankow von der Heinz Sielmann Stiftung. „Wir freuen uns, dass sie mit der ausgehandelten Kompromisslösung einen würdigen Abschluss gefunden hat und wir mit den Mitarbeitern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kompetente Partner an unserer Seite haben.“

Erstmals ist es nun für Journalisten möglich, bislang unzugängliche Bereiche auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zu besichtigen und mit einer Sondergenehmigung zu überfliegen:

Donnerstag, den 28. Juni 2012 von 9.30 bis circa 15.00 Uhr

Ansprechpartner für Interviews vor Ort:

• Historie: Meinhard Voigt, Gesellschaft für Konversion
• Sicherheit und Wolfsbetreuung: Rainer Entrup, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Naturausstattung: Ute Steinke, Forstoberrätin der BImA
• Touristische Entwicklung: Lothar Lankow, Projektbetreuer der Heinz Sielmann Stiftung

Kyritz-Ruppiner Heide – vom Militärmanöver zum Naturschutz
In der Kyritz-Ruppiner Heide liegt der ehemalige Luft- Boden-und Truppenübungsplatz Wittstock. Um seine Nutzung hatte es nach der Wiedervereinigung lange Streit gegeben. Die Bundeswehr plante, das Gelände als Luft-Boden-Schießplatz zu nutzen. Nach massivem Widerstand aus der Bevölkerung und diversen Gerichtsurteilen erklärte das Verteidigungsministerium im Juli 2009 den Verzicht. Dem Beschluss vom 14.12.2011 zufolge bleibt das Areal im Eigentum des Bundes, so dass die Liegenschaft als Ganzes erhalten bleibt. Das ehemalige „Bombodrom“ umfasst rund 12.500 Hektar und hat eine besondere Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland. Die Nationale Naturerbe-Fläche von etwa 4000 Hektar wird künftig von der Heinz-Sielmann Stiftung in Gemeinsamkeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gepflegt und entwickelt. Sie übernimmt die Kosten für das Personal vor Ort in Höhe von bis zu 320 000 Euro jährlich.

Sanfter Tourismus – Wildnis & Artenvielfalt erleben
Die einzigartige Heidelandschaft bietet zahlreichen gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten wie Wolf, Wiedehopf und Fischadler Zuflucht. Mit geeigneten Pflegemaßnahmen will die Heinz Sielmann Stiftung in Teilen des Gebietes die ursprüngliche Offenlandschaft erhalten und wiederherstellen. An anderen Stellen sollen die vorhandenen Kiefernmonokulturen ökologisch umgebaut und so im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden. Für Naturliebhaber soll die Heide außerdem über Wanderwege und Aussichtsplätze erlebbar gemacht werden. Bei der Erschließung der vorgesehenen Flächen für den sanften Tourismus wird eine enge Kooperation mit dem Landkreis Ostprignitz- Ruppin sowie mit den bereits bestehenden Arbeitsgruppen angestrebt.

Touristische Infrastruktur
Die Flächen, die für das Heidemanagement vorgesehen sind, bleiben grundsätzlich vom Besucherverkehr ausgenommen. Dennoch wird das „Erlebnis Heide“ auf einem etwa 13 Kilometer langen Wanderweg mit Rastplätzen und Schutzhütten für Besucher ermöglicht. Als Hauptanziehungspunkt dient mittelfristig eine als Erlebnishügel gestaltete ehemalige „Militärtribüne“, die ergänzt durch Informationstafeln zu Flora und Fauna, einen großzügigen Einblick in das Projektgebiet ermöglichen wird.

Besucherlenkung
Die Eingangsbereiche in die Projektfläche werden als Blickfang mit der dazu notwendigen Ausgestaltung und den erforderlichen Informationen zum Verhalten im Projektgebiet versehen. An geeigneter Stelle, außerhalb des Projektgebietes wird es einen zentralen Informationspunkt der Heinz Sielmann Stiftung zu ihren Projekten im Land Brandenburg, in Abstimmung mit den Kommunen, geben.

Sicherheit
Sämtliche für den Besucherverkehr frei gegebenen Wege und Flächen werden von Kampfmitteln und Altlasten entsorgt und in ein Besucherlenkungssystem integriert. Die Kampfmittelräumung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erfolgen. Ein zusätzlich geschaffener Sicherheitskorridor sowie eine mit dem zuständigen Ordnungsamt abgestimmte Beschilderung und Abpollerung ergänzt das Verkehrssicherheitskonzept, das sich im Gesamtkonzept für die Kyritz- Ruppiner Heide wiederfinden soll. Die frei gegebenen Wege und Flächen müssen zu jeder Jahreszeit für Rettungsfahrzeuge passierbar sein.

Rechtliche Grundlagen: FFH-Gebiet und Nationales Naturerbe
Die in Rede stehenden Flächen der Kyritz- Ruppiner Heide sind als FFH- Gebiet der Europäischen Union gemeldet. Damit ist festgeschrieben, dass nach Artikel 6(2) der FFH- Richtlinie geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten zu vermeiden. Die Auswahl der für die Kyritz- Ruppiner Heide in Frage kommenden besonderen Schutzgebiete wird in einem noch zu erstellendem FFH- Management- Plan fest geschrieben.

Zum Nationalen Naturerbe gehören herausragende, charakteristische Landschaften, für die Deutschland auf nationaler, europäischer und globaler Ebene eine besondere Verantwortung besitzt. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 sieht vor, zum Schutz des Nationalen Naturerbes bis zu 125.000 Hektar aus dem Bundeseigentum unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder andere Naturschutzorganisationen wie die Heinz Sielmann Stiftung zu übertragen.

 

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