Höhlen gehören zu den empfindlichsten Ökosystemen der Welt. Und sie dienen unter anderem selten gewordenen Arten wie Fledermäusen als Winter- oder Schlafquartier“, begründet Michael Spielmann, Vorstand der Heinz Sielmann Stiftung, den Appell. „Was wir brauchen, ist eine Konvention, die analog zur Konvention über den Internationalen Handel von gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen, auch Höhlen und deren Inhalte schützt.“
Bislang werden diese Ökosysteme im Naturschutzrecht auf Bundesebene nicht ausreichend berücksichtigt. Auch der Schutz der nicht belebten Natur ist in Deutschland nicht ausreichend geregelt. Tropfsteine, deren Wachstum Jahrtausende benötigt und die als Klimadatenspeicher dienen, können bislang frei gehandelt werden.
„Höhlen fungieren nicht zuletzt als Archive der Erdgeschichte, der Evolution, des Klimas und der Kultur“, erklärt Bärbel Vogel vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher. „Um effektiv zu sein, muss sich der Schutz der Höhlen auf alle Höhleninhalte erstrecken. Sonst wäre er wie der Erhalt eines wertvollen Buches ohne dessen Seiten.“
Der Appell der Heinz Sielmann Stiftung, dem Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher sowie EUROPARC Deutschland ist an die Europäische Schutzgebietskonferenz im schwäbischen Bad Urach gerichtet, auf der über 320 Fachleute von der Ukraine – dort befindet sich mit 2.000 Metern die tiefstliegende Höhle Europas – bis Island in dieser Woche unter dem Motto „Qualität zählt – Gewinn für Natur und Mensch“ große Herausforderungen für die schönsten und wertvollsten Landschaften Europas sowie ein effektives Management der geschützten Gebiete diskutieren und Lösungen suchen.
Interview-Anfragen beantworten gerne:
- Holger Wesemüller, Heinz Sielmann Stiftung:
Tel. 0151-147 42 449, h.wesemueller@sielmann-stiftung.de - ?Bärbel Vogel, Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher:
Tel. 08657-98 37 87, b.w.vogel@gmx.de?
Hintergrund-Informationen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz existiert kein besonderer Schutzstatus, d.h. im Sinne des § 30 BNatSchG werden Höhlen nicht als besonders geschützte Biotope genannt. Konkrete lebensraumtyp-bezogene Schutzmaßnahmen und Entwicklungskonzepte sind demnach nicht erforderlich. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind von dieser Rahmenregelung abgewichen und haben Höhlen als besonders geschützte Biotope ausgewiesen.
Selbst für Höhlen, die in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen, sind Schutzmaßnahmen nicht zwingend geregelt. Der Höhlenschutz ist derzeit nur in FFH-Gebieten naturschutzrechtlich festgelegt. Das schließt Einzugsgebiete von Höhlengewässern mit ein. Eine Gebietsmeldung von Höhlen für das Netz NATURA 2000 als FFH-Gebiet erfolgt in der Regel nur, wenn die Höhlen bedeutende Fledermaus-Winterquartiere sind.
Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und der FFH-Schutz für natürliche Höhlen ohne Schauhöhlencharakter könnten effektive Instrumente sein, wenn sie in der Fläche durch Betreuungspersonal begleitet würden. Verbesserte Aufsichtsdienste in der Fläche sind ein möglicher Weg, aber nur wenige Nationalparke, Großschutzgebiete und Geoparke können es sich leisten, einen Ranger-Dienst einzusetzen und die wenigen ehrenamtlichen Höhlenschützer zu unterstützen.
Höhlen und Grundwasserlebensräume sind in der intensiv genutzten Landschaft nur schwer vor schädlichen Umwelteinflüssen zu sichern. Die größten Gefahrenpotentiale liegen in infrastruktureller Entwicklung von Städten und Verkehrsachsen, Industrialisierung, land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten, quantitativer Überbeanspruchung der Karstwasserleiter, Verschmutzung und auch im Klimawandel.